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Ihnen ist bekannt, dass sich durch das am 1.Januar 2007 in Kraft getretene Biokraftstoffquotengesetz sowie
die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 für den gesamten Mineralölsektor als Verwender
der Biokraftstoffe die Verpflichtung ergibt, neben der Führung einer Biomengenbilanz die komplette anzurechnende
Biomenge durch Nachhaltigkeitsnachweise zu belegen.
Da aber die Quotenanrechnung erst zum Tragen kommt, nachdem die versteuerten biohaltigen Kraftstoffe in Verkehr
gebracht wurden, sind die Nachhaltigkeitsnachweise und Nachhaltigkeits-Teilnachweise (NNW) vom letzten Herstellerbetrieb
an über die gesamte Lieferkette mitzuführen.
Bereits in unserer Dezemberausgabe berichteten wir, dass das bei VTA entwickelte Softwaresystem
VTA-Biofuels
die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Unternehmen optimal unterstützt.
Trotz noch vorhandener Unklarheiten in der richtigen Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist es VTA
in enger Zusammenarbeit mit seinen Kunden nun gelungen, ein weitgehend ausgereiftes System in Betrieb zu nehmen.
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