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VTA-Biofuels:
Durch die Biokraftstoff - Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009
werden die Dokumentationsanforderungen für Vertriebsunternehmen,
die bereits durch das Biokraftstoffquotengesetz bestanden, noch massiv verschärft.
Die Nachhaltigkeitsnachweise (NHN) und Nachhaltigkeits-Teilnachweise (NHNT) sind von den Lieferanten
vom letzten Herstellerbetrieb an über die gesamte Lieferkette mitzuführen.
Neben den bereits jetzt benötigten Komponenten wie
Biobilanz, Biozertifikate, Bioliterabgleich mit Kunden und Lieferanten und der Quotenverwaltung kommen auf die Lieferstellen
und zentralen Vertriebseinrichtungen neue Herausforderungen zu, z.B.:
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